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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. findest du hier .
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DLRG-Mitglieder ab 15 Jahren, die die Rettungschwimmausbildung in ihrer Ortsgruppe unterstützen möchten. Erwünscht und hilfreich sind bereits erste praktische Erfahrungen in der Schwimmausbildung am Beckenrand unter Anleitung eines erfahrenen Übungsleiters, zum Beispiel in der Juniorretterausbildung.
Theorie:
Praxis:
Diese Einstiegsausbildung dient der Motivation, Orientierung und Vorbereitung junger und erwachsener Menschen für die Übernahme von Verantwortung und Engagement innerhalb der DLRG. Sie gibt einen Überblick über die gängigen Felder der Vereinsarbeit, qualifiziert für eine unterstützende Tätigkeit sowohl im Bereich Rettungsschwimmen, als auch im überfachlichen Bereich und soll die Teilnehmenden motivieren Aktivitäten auch selbstständig zu entwickeln und durchzuführen. Aufbauend auf vorhandenen Kenntnissen im Rettungsschwimmen, in der Betreuung von Gruppen und orientiert am angestrebten Einsatzfeld Rettungsschwimmen strebt die Einstiegsausbildung in der DLRG eineWeiterentwicklung der persönlichen Kompetenzen an.
Ausbildungsassisten Rettungsschwimmen unterstützen den Ausbilder Rettungsschwimmen bei seiner Tätigkeit unter dessen Anleitung. Sie bescheinigen die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung Juniorretter lt. PO (ab vollendetem 18.Lj.)
UNBEDINGT ZU BEACHTEN!
Die Teilnahme an der Ausbildung erfordert Sportgesundheit und eine ausreichende durchschnittliche sportliche Belastbarkeit. Die erfolgreiche Teilnahme an der schwimmerischen Ausbildung und dem Ausbildungsteil in der Sporthalle ist für das Erreichen des Lehrgangszieles unabdingbar. Bei Vorlage einer Sportbefreiung, die die Teilnahme an den geforderten Übungen einschränkt oder ausschließt, kann das Lehrgangsziel nicht erreicht werden.
Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Lehrgang ist ein Nachweis der Teilnahme an der gemeinsamen Assistentenausbildung (170) oder das Vorhandensein einer Qualifikation Ausbildungsassistent Schwimmen (171).
Alle geforderten Nachweise zur Zugangsberechtigung für diese Ausbildung müssen spätestens zum Meldeschluss (möglichst schon bei der Anmeldung) beim LV vorliegen! Bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen oder Nachweisen anderer Bildungsträger bitten wir zur Klärung der Anerkennung um rechtzeitige vorherige Kontaktaufnahme mit dem Landesverband. (Geschäftsstelle 0381 700 730 90).
Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die ihre Nachweise nicht rechtzeitig eingereicht haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Die Zahlung der Teilnehmerbeiträge wird erst nach Rechnungslegung durch den Veranstalter erbeten.
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