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Teilnahmebedingungen für Lehrgänge im DLRG Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

Bedingungen für die Teilnahme an Lehrgängen des DLRG Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (Stand 18.03.2019)

Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung möglich.

Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren wirksam.

Die persönlichen Daten der Teilnehmer und Referenten werden ausschließlich für die Lehrgangsorganisation innerhalb des Landesverbandes M-V gespeichert.

1. Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise darüber sind als Kopie bis zum Meldeschluss für diesen Lehrgang in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. einzureichen und zum Lehrgang im Original mitzubringen.

Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges, weitere Lehrgänge zu belegen, sind die Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge erneut einzureichen.

Die Nachweise bei anderen Bildungsträgern erworbener Voraussetzungen sind ebenfalls vorher einzureichen. Ihre Anerkennung ist frühzeitig formlos zu beantragen und erfolgt durch eine Einzelfallprüfung durch den Leiter Ausbildung des LV oder die Referatsleitung sowie die Lehrgangsleitung.

Kann die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschuss nicht nachgewiesen werden, kann eine Zulassung zum Lehrgang verweigert werden.

Kann der Nachweis der Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden, kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung des LV M-V oder dem zuständigen Referatsleiter nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn, die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraus­setzung knüpfen und/oder eine Teilnahme verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.

Der Lehrgangsleiter und die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraus­setzungen – beispielsweise die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenartig demonstrieren lassen, wenn es während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung kommt.

Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer die geforderte Übung nicht, so sind der Lehrgangsleiter aus Haftungsgründen berechtigt, den Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten weiteren Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers und/oder der anderen Teilnehmer abzuwenden.

Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahme­bescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen.

In diesen Fällen erfolgt keine – auch teilweise - Erstattung der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, wenn der Teilnehmer auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen Teile der theoretischen oder praktischen Ausbildung nicht absolvieren kann.

Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrie­ben sind, können nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung führen.

Das Bildungsangebot richtet sich primär an DLRG-Mitglieder. Diese werden bei der Zulassung zum Lehrgang gegenüber Nichtmitgliedern bevorzugt.

Für die Inanspruchnahme einer ermäßigten Teilnehmer­gebühr ist die Mitgliedschaft in der DLRG Voraussetzung. Diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Teilnehmer, die nicht DLRG-Mitglied sind, müssen vergleichbare fachliche Voraussetzungen nachweisen können und haben eine höhere Teilnehmergebühr zu zahlen.

Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einver­ständniserklärung der Erziehungsberechtigten spätestens zum Lehrgangsbeginn vorliegt.

3. Teilnehmerbeitrag

Die Teilnehmer erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung und eine Rechnung. Mit Erhalt der Rechnung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten.

Zahlung:

Die Zahlung kann ausschließlich unbar durch Überweisung des Teilnehmer-Beitrages ausgeführt werden und hat auf das Konto des DLRG Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. zu erfolgen. Andere Zahlungmöglichkeiten sind ausgeschlossen.

Bankverbindung für Lehrgänge des Landesverbandes:


DLRG Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Ostseesparkasse Rostock
IBAN: DE25 1305 0000 2011 1149 50
BIC: NOLADE21ROS

 

Lehrgangsteilnehmer, die Lehrgänge der DLRG Jugend besuchen, zahlen ihre Teilnehmerbeiträge bitte direkt auf das Konto der DLRG Jugend ein.

 

Bankverbindung für Lehrgänge der Jugend:

 

DLRG Jugend Mecklenburg-Vorpommern

VR Bank Mecklenburg
IBAN: DE 07 1406 1308 0104 2452 61
BIC: GENODEF1GUE

 

Barzahlung ist nicht möglich.

Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer bzw. die Rechnungsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung nicht möglich!

Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.

 

4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevorausset­zungen.

Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehr­gängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

Teilnehmer, die sich nach dem Meldeschluss wieder abmelden, haben grundsätzlich die volle Lehrgangsgebühr zu zahlen. Eine Abmeldung vor dem Meldeschluss ist stornokostenfrei. Über Abweichungen von dieser Regel entscheidet der Vorstand.

5. Änderungen

Der Landesverband M/V behält sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages oder anderer Kosten kann damit nicht begründet werden.

Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von den im Programm angekündigten Referenten geleitet und durchgeführt wird.

Organisatorische Hinweise

Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort

Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort werden in den Einzelausschreibungen als ergänzende Hinweise fixiert oder werden mit der Einladung zum Lehrgang mitgeteilt.

Unterbringung/Verpflegung

Im Teilnehmerbeitrag ist bei mehrtägigen Lehrgängen enthalten:

  • Seminar-/Lehrgangsteilnahme,
  • Eventuelle lehrgangsbegleitende Unterlagen, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese erworben werden müssen,
  • Vollverpflegung,
  • Unterkunft,

Spezielle Unterbringungswünsche

Bei unseren Lehrgängen steht die Aus-, Fort- oder Weiterbildung interessierter Lehrgangsteilnehmer, die sich auf spezielle Bildungs- und Lerninhalte für ihre ehrenamtliche Arbeit konzentrieren wollen, im Mittelpunkt. Diese Konzentration erfordert möglichst optimale Rahmenbedingungen. Wir werden daher nach Möglichkeit auf spezielle Wünsche eingehen.

 

Teilnahme und Lizenzierung

Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung. Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenz­verlängerung sind durch die lizenzgebende Gliederung, in der Regel durch den Landesverband, zu bescheinigen.

Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung oder dem zuständigen Referatsleiter nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.

Fahrtkostenzuschuss

Die Anreise hat grundsätzlich auf eigene Kosten zu erfolgen. Über Zuschüsse oder Übernahme der Kosten entscheidet der Vorstand des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V..

Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Foto­grafen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namens­nennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden.

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