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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. findest du hier .
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Auseinandersetzung mit der PvG-Ordnung:
Allgemeine Inhalte und Informationen:
Der Lehrgang wird mit 15 LE für die Verlängerung einer Trainer-C-Lizenz (Rettungsschwimmen) sowie der Lehrscheine 181, 182 und 183 anerkannt.
Prävention und Schutz vor (sexualisierter) Belästigung und Gewalt (im DOSB, seinen Mitgliedsorganisationen und DOSB-nahen Institutionen)
Das DOSB-Stufenmodell beschreibt die Mindeststandards zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport für die Mitgliedsorganisationen von DOSB sowie die DOSB-nahen Institutionen.
Nachdem sich 2018 bereits die Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend (dsj) und damit die Jugendorganisationen der DOSB-Mitgliedsorganisationen zu einem umfassenden Stufenmodell zur Prävention von sexualisierter Gewalt bekannt haben, hat die DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2020 ein darauf aufbauendes DOSB-Stufenmodell und dessen schrittweise Umsetzung beschlossen. Dieses Stufenmodell wurde 2024 durch den Safe Sport Code erweitert, der wiederum bis Ende 2027 in allen Mitgliedsorganisationen umgesetzt werden soll.
Die DLRG Bundesebene hat darauf reagiert und nach jahrelanger Erarbeitung und Diskussion im Oktober 2025 die PvG-Ordnung vom Präsidialrat beschließen lassen. Der DLRG Landesverband M-V e.V. bekennt sich klar zu einem sicheren und gewaltfreien Sport. Wir wirken entschieden gegen jegliche Form von Gewalt im Sport entgegen. Als Sportvereine haben wir eine originäre Verantwortung dafür, den Schutz vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in ihren Strukturen bestmöglich sicherzustellen. Sport im Verein soll vor allem Kinder und Jugendliche stark machen und ihnen ein schützendes Umfeld bieten. Wir beteiligen uns daher an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes und tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene wichtige Ansprechpersonen und Unterstützung finden.
Alle geforderten Nachweise zur Zugangsberechtigung für diese Ausbildung müssen spätestens zum Meldeschluss (möglichst schon bei der Anmeldung) beim LV vorliegen! Bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen oder Nachweisen anderer Bildungsträger bitten wir zur Klärung der Anerkennung um rechtzeitige vorherige Kontaktaufnahme mit dem Landesverband. (Geschäftsstelle 0381 700 730 90).
Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die ihre Nachweise nicht rechtzeitig eingereicht haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Die Zahlung der Teilnehmerbeiträge wird erst nach Rechnungslegung durch den Veranstalter erbeten.
Änderungen im Fortbildungsprogramm vorbehalten!
HINWEIS: Auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen (SGB VIII) und aktueller Beschlusslage im Landesverband ist durch die jeweilige Gliederung zu bestätigen, dass die Teilnemenden an dieser Ausbildung ein gültiges erweitertes Führungszeugnis ohne relevante Einträge in ihrer Ortsgruppe vorgelegt haben. Weiterhin ist der Ehrenkodex des DOSB zu unterschreiben.
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