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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. findest du hier .
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Rettungsschwimmausbildung im Strandbad:
Allgemeine Inhalte und Informationen:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Fortbildung erweitern ihr Wissen dahingehend, wie man Theorieeinheiten in der DRSA abwechslungsreich und lebensnah vermittelt kann.
Zur Standardausrüstung unserer Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer im WRD gehört die TGA. Sie ermöglicht im Einsatzfall schnellere Reaktionszeiten im schwimmerischen Einsatz, wenn man entsprechend ausgebildet und im Umgang mit der TGA geübt ist. Gleiches gilt für den Umgang mit dem Rettungsbrett. Wir zeigen Methoden und Schwerpunkte der Ausbildung mit der TGA sowie dem Rettungsbrett, wozu auch das Trainieren realistischer Einsatzübungen zählt. Flossenschwimmen ist darüber hinaus eine Möglichkeit, Rettungsschwimmtraining abwechslungsreich zu ergänzen.
Streckentauchen und Tieftauchen sind Fähigkeiten, die insbesondere Bestandteil der Rettungsschwimmausbildung, jedoch mit sicherheitstechnischen Herausforderungen im Freiwasser verbunden sind. Auf solche und andere Gefahren wollen wir im Rahmen der Fortbildung reagieren und euch Anregungen geben.
Nicht zuletzt erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Fortbildung Informationen zu den aktuellen Vorgaben des Referates Ausbildung der DLRG zu ausgewählten Themen.
Der Lehrgang wird mit 8LE für die Verlängerung einer Trainer-C-Lizenz (Rettungsschwimmen) und ÜL-C Lizenz Breitensport sowie der Lehrscheine 181 und 183 anerkannt.
Der Lehrgang umfasst 8 LE der geforderten 15 Lehreinheiten, die für die Verlängerung des Lehrscheins innerhalb der Gültigkeit notwendig sind.
Alle geforderten Nachweise zur Zugangsberechtigung für diese Ausbildung müssen spätestens zum Meldeschluss (möglichst schon bei der Anmeldung) beim LV vorliegen! Bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen oder Nachweisen anderer Bildungsträger bitten wir zur Klärung der Anerkennung um rechtzeitige vorherige Kontaktaufnahme mit dem Landesverband. (Geschäftsstelle 0381 700 730 90).
Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die ihre Nachweise nicht rechtzeitig eingereicht haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Die Zahlung der Teilnehmerbeiträge wird erst nach Rechnungslegung durch den Veranstalter erbeten.
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