Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. findest du hier .
Kampfrichter F1 für Schwimmbaddiszipinen
Das Kampfrichterwesen dient dem Zweck, die rettungsschwimmsportliche Kampfrichtertätigkeit auf höchstmöglichem Niveau zu gewährleisten. Sie findet Anwendung auf allen Meisterschaften und Wettkämpfen im Rettungsschwimmen der DLRG in Hallen-/Freibädern und in Freigewässern.
Mit der Ausbildung zum Kampfrichter der Stufe F1 erwirbt der Teilnehmer die Befähigung, die Aufgaben eines Zeitnehmers, Wenderichters und Zielrichters selbstständig und mit Erfolg wahrzunehmen.
Kampfrichter und sonstige Personen, die im Rahmen von Meisterschaften und Wettkämpfen im Rettungsschwimmen Tätigkeiten übernehmen, sind zu absoluter Objektivität und Neutralität verpflichtet. Sie haben das ihnen übertragene Amt selbstständig und unbeeinflusst allein und unter Beachtung des Regelwerks Rettungssport der DLRG und der internationalen Regelwerke der ILS/ILSE in der jeweils aktuellen Fassung sowie der jeweiligen Ausschreibung auszuüben.
Anweisung für das Kampfrichterwesen für Schwimmbad-, Freigewässer-, IRB-Disziplinen und SERC
Regelwerk für Mehrkampf-Meisterschaften im Rettungsschwimmen Schwimmbad-Disziplinen
Für den Kampfrichtereinsatz und deren Ausbildung im Sinne dieser Anweisung ist der Beauftragte für das Kampfrichterwesen der jeweiligen Organisationsebene zuständig und verantwortlich.
Alle geforderten Nachweise zur Zugangsberechtigung für diese Ausbildung müssen spätestens zum Meldeschluss (möglichst schon bei der Anmeldung) beim LV vorliegen! Bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen oder Nachweisen anderer Bildungsträger bitten wir zur Klärung der Anerkennung um rechtzeitige vorherige Kontaktaufnahme mit dem Landesverband. (Geschäftsstelle 0381 700 730 90).
Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die ihre Nachweise nicht rechtzeitig eingereicht haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Die Zahlung der Teilnehmerbeiträge wird erst nach Rechnungslegung durch den Veranstalter erbeten.
Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.
Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.